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   BGH, 24.02.1983 - III ZB 33/82   

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https://dejure.org/1983,12654
BGH, 24.02.1983 - III ZB 33/82 (https://dejure.org/1983,12654)
BGH, Entscheidung vom 24.02.1983 - III ZB 33/82 (https://dejure.org/1983,12654)
BGH, Entscheidung vom 24. Februar 1983 - III ZB 33/82 (https://dejure.org/1983,12654)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Eindeutige Identifizierbarkeit des Zustellungsadressaten als inhaltliche Mindestanforderung eines anwaltlichen Empfangsbekenntnisses - Formgültiges Empfangsbekenntnis als Voraussetzung für den Beginn der Berufungsfristen

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ZPO § 212 a

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 1983, 402
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 13.07.1967 - Ia ZB 1/67

    Anmeldung eines Patents eine Messvorrichtung betreffend - Anforderungen an die

    Auszug aus BGH, 24.02.1983 - III ZB 33/82
    Der Schriftzug stellt sich seinem Erscheinungsbild nach nicht lediglich als Handzeichen dar, d.h. als erkennbar abgekürzte Form des Namens (vgl. BGH NJW 1967, 2310), sondern als Unterzeichnung mit dem vollen Namen, mag diese auch flüchtig und vereinfacht ausgeführt sein.
  • BGH, 20.09.1974 - IV ZB 27/74

    Unterzeichnung - Empfangsbekenntnis - Individueller Charakter - Paraphe

    Auszug aus BGH, 24.02.1983 - III ZB 33/82
    Auch ein vereinfachter Schriftzug individuellen Charakters genügt dabei noch den Anforderungen, die an eine ordnungsmäßige Unterschrift bei einem Empfangsbekenntnis zu stellen sind (vgl. BGH VersR 1974, 1223; 1978, 763, 944; 1980, 865; 1981, 57, 61, 839; auch VersR 1982, 492 für bestimmende Schriftsätze).
  • BGH, 03.05.1978 - IV ZB 37/78

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung einer Berufungsfrist -

    Auszug aus BGH, 24.02.1983 - III ZB 33/82
    Auch ein vereinfachter Schriftzug individuellen Charakters genügt dabei noch den Anforderungen, die an eine ordnungsmäßige Unterschrift bei einem Empfangsbekenntnis zu stellen sind (vgl. BGH VersR 1974, 1223; 1978, 763, 944; 1980, 865; 1981, 57, 61, 839; auch VersR 1982, 492 für bestimmende Schriftsätze).
  • BGH, 09.05.1980 - I ZR 89/79

    Unzulässigkeit der Berufung wegen verspäteter Einlegung - Wirksamkeit der

    Auszug aus BGH, 24.02.1983 - III ZB 33/82
    Auch ein vereinfachter Schriftzug individuellen Charakters genügt dabei noch den Anforderungen, die an eine ordnungsmäßige Unterschrift bei einem Empfangsbekenntnis zu stellen sind (vgl. BGH VersR 1974, 1223; 1978, 763, 944; 1980, 865; 1981, 57, 61, 839; auch VersR 1982, 492 für bestimmende Schriftsätze).
  • BGH, 11.02.1982 - III ZR 39/81

    Berufungsbegründungsschrift - Handzeichen - Unterschrift

    Auszug aus BGH, 24.02.1983 - III ZB 33/82
    Auch ein vereinfachter Schriftzug individuellen Charakters genügt dabei noch den Anforderungen, die an eine ordnungsmäßige Unterschrift bei einem Empfangsbekenntnis zu stellen sind (vgl. BGH VersR 1974, 1223; 1978, 763, 944; 1980, 865; 1981, 57, 61, 839; auch VersR 1982, 492 für bestimmende Schriftsätze).
  • BGH, 30.09.1980 - V ZB 8/80

    Beurkundung als zwingendes Formerfordernis bei der Zustellung eines

    Auszug aus BGH, 24.02.1983 - III ZB 33/82
    Auch ein vereinfachter Schriftzug individuellen Charakters genügt dabei noch den Anforderungen, die an eine ordnungsmäßige Unterschrift bei einem Empfangsbekenntnis zu stellen sind (vgl. BGH VersR 1974, 1223; 1978, 763, 944; 1980, 865; 1981, 57, 61, 839; auch VersR 1982, 492 für bestimmende Schriftsätze).
  • BGH, 28.02.1985 - III ZB 11/84

    Wiedereinsetzung gegen die Versäumung der Berufungsfrist - Anforderungen an eine

    Die nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs an eine ordnungsmäßige Unterschrift bei einem Empfangsbekenntnis zu stellenden Anforderungen (vgl. Senatsbeschluß vom 24. Februar 1983 - III ZB 33/82 = VersR 1983, 402 m. w. Nachw.) sind erfüllt.
  • BGH, 29.02.1984 - IVb ZB 86/83

    Erforderliche Angaben in einer Berufungsschrift - Falsche Angabe des

    Der Schriftzug muß die Identität des Unterschreibenden ausreichend kennzeichnen, einmalig sein, charakteristische Merkmale aufweisen und erkennen lassen, daß es sich um Schriftzeichen handelt, die eine Namensunterschrift zum Ausdruck bringen sollen (vgl. etwa BGH, Beschluß vom 24. Februar 1983 - III ZB 33/82 - VersR 1983, 402 m.w.N.).
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